Frauenarztpraxis
Dr. med. Tina Ernst
Frommengasse 2/4
97980 Bad Mergentheim

Tel.: 07931-52028
Fax: 07931-52029
info@dr-tina-ernst.de

Öffnungszeiten
MO 8 – 12 Uhr + 13.30 – 16 Uhr
DI   8 – 12 Uhr + 13.30 – 17 Uhr
MI   8 – 12 Uhr
DO 8 – 12 Uhr + 13.30 – 16 Uhr
FR  8 – 14 Uhr

 

Änderung ab 01.10.2023 

Liebe Patientin,


heute möchte ich Sie über eine wichtige organisatorische Veränderung in meiner Praxis informieren. Ab dem 1. Oktober 2023 wird meine Frauenarztpraxis zur Privat- und Selbstzahlerpraxis, da ich meine Kassenzulassung zum 30.09.2023 zurückgegeben habe.


Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Oktober 2023 kann ich Sie nur noch behandeln, wenn Sie privatversichert sind oder als Selbstzahlerin zu mir kommen.


Darf ich als gesetzlich Versicherte ab 1. Oktober 2023 nicht mehr in die Praxis kommen?

Doch! Ich kann Sie als Selbstzahlerin gerne weiterbetreuen. Eine Abrechnung über Ihre Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann allerdings nicht mehr möglich, sondern erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. Sie bekommen eine Rechnung und müssen die Behandlung „aus eigener Tasche“ bezahlen. Dafür genießen Sie alle Vorteile einer privatärztlichen Betreuung wie zum Beispiel ein großzügigeres Zeitbudget für die Untersuchung und Erörterung der Ergebnisse. Bitte sprechen Sie mich oder mein Team gern dazu an!

Inwieweit Ihre gesetzliche Krankenversicherung sich an den Behandlungskosten beteiligt, klären Sie bitte direkt mit der Krankenkasse. Es gibt auch im Bereich der gesetzlichen Versicherung ein sogenanntes „Kostenerstattungsprinzip“, das den meisten Patienten allerdings nicht bekannt ist. Fast jede gesetzliche Krankenkasse bietet darüber hinaus auch eine Zusatzversicherung an, bei der die GOÄ-Rechnungen eingereicht und erstattet werden können.


Was ändert sich konkret?

Das folgende Beispiel zeigt Ihnen anhand einer Krebsvorsorgeuntersuchung mit Ultraschalldiagnostik, was sich konkret ändert:


BISHER:
Krebsvorsorgeuntersuchung mit Abstrichentnahme sowie Brust- und Unterleibs-Ultraschall (Behandlung als gesetzlich Versicherte): 115 Euro Eigenanteil (schon jetzt selbst zu bezahlen!)


AB 01.10.2023:
Krebsvorsorgeuntersuchung mit Abstrichentnahme und sowie Brust- und Unterleibs-Ultraschall (Behandlung als Selbstzahlerin ab 01.10.2023, Liquidation nach GOÄ und entsprechendem Zeitbedarf): ca. 195 Euro


Ich freue mich, Sie auch weiterhin betreuen zu dürfen!
Dr. med. Tina Ernst